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Sachsen: AfD beantragt Untersuchungsausschuss zu Corona
Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat einen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Corona-Politik beantragt. Er soll die Arbeit der sächsischen Regierung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus im Zeitraum von 2019 bis 2024 kritisch prüfen.
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Ein kurzer Rückblick: Am Samstag, dem 01.06.2024 wurden auf der 77. Weltgesundheitsversammlung in einer Art von „Nacht-und-Nebel-Aktion“ die geänderten IGV verabschiedet. Die selbst gesetzten Verfahrensvorschriften und Fristen wurden dabei nicht beachtet (siehe auch: Die letzte Weltgesundheitsversammlung – eine Art von Krimi…).
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Der E-Impfpass, der nun in Österreich an den Start geht, ist kein isoliertes Projekt, sondern wird im Gleichschritt mit der EU umgesetzt. Er schafft die Infrastruktur für die nächste Pandemie.
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Vor kurzem noch haben wir hier auf diverse globale Gipfeltreffen in unmittelbarer Zukunft hingewiesen (s. Die Schlinge zieht sich zu) und heute gibt es dazu gute Nachrichten zu vermelden:
Das geplante Notstandsrecht des Generalsekretärs wurde still und leise aus dem Zukunftspakt entfernt. Das war zunächst kein Thema in den Medien – bis vor wenigen Tagen in Washington republikanische Abgeordnete vor die Presse traten und auf den Zukunftsgipfel und den Zukunftspakt aufmerksam machten. Sie erklärten die Pläne für indiskutabel, den UN-Generalsekretär durch Ausrufung eines globalen Notstands aus Gesundheits-, Klima- oder sonstigen Gründen die Souveränität der US-Regierung beschneiden zu lassen.
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Schäden durch Covid-19-Impffstoffe werden laut Aussagen Betroffener nur unzureichend dokumentiert. Ina Berninger, die klinisch bestätigt an schweren Nebenwirkungen eines mRNA-basierten Impfstoffes leidet, spricht gegenüber Multipolar von einem „Kartell des Schweigens“. „So viele wissen Bescheid: Ärzte, Klinikdirektoren, Ärztekammer, Ministerium, Gesundheitsämter, Polizei und alle kehren es unter den Teppich.“ Keine der Institutionen erkenne sich als zuständig an, kritisiert die Mitarbeiterin der Universität Köln. Laut Paragraph 6 des Infektionsschutzgesetzes, muss der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch den festzustellenden Arzt unverzüglich erfolgen.
Weiterlesen: Betroffene kritisieren mangelnde Erfassung von Corona-Impfschäden