Das „Digitale-Dienste-Gesetz“ ist beschlossen – eine Zensur kann nun rechtmäßig stattfinden

Kurz vor Weihnachten hat das deutsche Bundeskabinett den Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz beschlossen. Damit soll der Digital Services Act (Gesetz über digitale Dienste/DSA) der EU in nationales Recht übertragen werden. Ab dem 17. Februar 2024 wird der von der EU-Kommission geschaffene DSA unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten.

Mit dem DSA will die EU Internet-Riesen wie Google oder Meta stärker in die Verantwortung nehmen, um angeblich gegen «rechtswidrige Inhalte, Beleidigungen, Gewaltaufrufe, Identitätsmissbrauch und andere Gefahren im Internet» vorgehen zu können.

Insbesondere große Plattformen müssen sich bereits seit Ende August an die strengen EU-Regeln halten. Was kleinere Unternehmen betrifft, so werden die Regeln allerdings erst ab Februar gelten, informiert das Portal Euractiv. Genau hier setze das Digitale-Dienste-Gesetz der Bundesregierung an.

Der Entwurf über das DSA sieht vor, dass die Bundesnetzagentur die zentrale Koordinierungsstelle bundesweit wird. Dabei arbeitet sie unabhängig und unterliegt keinen Weisungen.  Gleichzeitig ist sie als „starke Plattformaufsicht“ gedacht, „um die neuen Verpflichtungen für Online-Dienste auch in Deutschland konsequent durchzusetzen. Damit nehmen wir die Plattformbetreiber stärker in die Pflicht, rechtswidrige Inhalte zu bekämpfen», zitiert Euractiv den Digital-Minister Volker Wissing.

Die Bundesnetzagentur wolle künftig sicherstellen, dass Suchmaschinen und Online-Plattformen regelkonform handeln und gegen illegale Inhalte aktiv werden. Damit stehe sie in direktem Austausch mit den Aufsichtsbehörden auf EU-Ebene.

Quellen:
https://transition-news.org/bundeskabinett-hat-das-digitale-dienste-gesetz-beschlossen
Veröffentlicht am 31. Dezember 2023

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/nationale-zensur-verletzt-europaeisches-recht-deutschland-muss-bussgeldverfahren-gegen-x-stoppen-a4536084.html


Buchtipp: Vereinnahmte Wissenschaft

eine Rezension von Norbert Häring

Schon jetzt ist absehbar, dass sein Beitrag zur Aufarbeitung der Corona-Zeit größer sein wird als der der Enquete-Kommission. Denn die Protokolle zeigen sehr deutlich, dass nicht einfach Fehler gemacht wurden. Vielmehr wussten die zuständigen Wissenschaftler beim RKI frühzeitig und gut Bescheid darüber, dass es keine Belege über den Nutzen von Atemschutzmasken als Schutzmaßnahme für die breite Bevölkerung gab, dass die Übersterblichkeit gering und die Gefahr für Menschen jüngeren und mittleren Alters sehr gering war – letztlich also, dass es keine Rechtfertigung für einen generellen Lockdown gab. Sie wussten, dass Kinder keine wichtige Ansteckungsquelle waren und hielten nichts von generellen Schulschließungen. Auch von schweren Nebenwirkungen der mRNA-Behandlungen wussten sie frühzeitig.

Quelle Norbert Häring [LINK]
Das Buch ist erschienen beim Massel Verlag [LINK]
Quelle: Bastian Barucker, 15.07.2025


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