WHO-Mitgliedstaaten einigen sich auf Pandemieabkommen

Die WHO-Mitgliedstaaten haben sich am 15.04.2025 auf einen Entwurf für ein internationales Pandemieabkommen geeinigt. Im Dezember 2021 (…) hatten sie ein "Zwischenstaatliches Verhandlungsgremium" (INB – International Negotiation Board) eingesetzt, das eine Übereinkunft aushandeln sollte. Insgesamt waren 13 formelle Sitzungsrunden erforderlich gewesen, von denen neun verlängert werden mussten.

Auf der Weltgesundheitsversammlung vom 19. bis 27. Mai soll das Abkommen nun beschlossen werden. Eine einfache Mehrheit reicht dafür aus. Anschließend müssten die Mitgliedstaaten das Abkommen ratifizieren und auf nationaler Ebene durch Gesetze umsetzen. Vorbehalte sind nicht ausgeschlossen, Kündigungen wären erstmals nach zwei Jahren möglich.

(Offizielles) Ziel des Abkommens ist eine bessere weltweite Vorsorge und Reaktion auf zukünftige Gesundheitskrisen. Dazu gehören unter anderem die Einrichtung eines Systems für den Zugang zu Krankheitserregern, der Aufbau geografisch unterschiedlicher Forschungs- und Entwicklungskapazitäten, der Transfer von Fachkenntnissen und Technologie für die Herstellung pandemiebedingter Gesundheitsprodukte, sowie die Mobilisierung eines qualifizierten, multidisziplinären, nationalen und globalen Personals für Gesundheitsnotfälle.

Viele Grundsatzeinigungen – aber kaum konkrete Abreden

Bis zuletzt hatte es noch strittige Punkte innerhalb des Textentwurfs gegeben, z.B. bezüglich des Transfers von Know-how und Patenten für die Produktion von Gesundheitsprodukten oder eines Koordinierungsmechanismus für die Finanzierung der angedachten Maßnahmen. Deshalb blieb es hier häufig bei Absichtserklärungen.

Auf die Erwähnung bisher kontrovers diskutierter Elementen des Pandemievertrages wurde gleich ganz verzichtet.  So enthält die Vereinbarung keine Bestimmungen über eine Pflicht zur Bekämpfung von Desinformation, Impfvorgaben oder Lockdowns.

Diese finden sich allerdings in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV, die vor knapp einem Jahr auf dubiose Weise vereinbart worden sind und denen bis zum 19.07.25 durch die Regierungen noch widersprochen werden kann)

Und nicht zu vergessen: Man hat sich darauf geeinigt, die Maßnahmen zur Prävention von Pandemien im Rahmen des Konzepts "Eine Gesundheit" (One Health) zu ergreifen.
(Und "One Health" kann jedes beliebige Thema zur potenziellen Gesundheitsgefährdung erheben.)

Das also ist der Hintergrund, auf dem die WHO die Souveränität der Vertragsstaaten betont:  Ihnen obliege es, "Fragen der öffentlichen Gesundheit innerhalb ihrer Grenzen zu regeln". Der Abkommensentwurf sei nicht so auszulegen, dass er "der WHO die Befugnis einräumt, nationale Gesetze oder Strategien anzuweisen, anzuordnen, zu ändern oder vorzuschreiben". Zudem sei eine Befugnis der WHO ausgeschlossen, die Staaten zu beauftragen, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Das gelte beispielsweise für Reiseeinschränkungen, Impfvorschriften, die Verhängung therapeutischer oder diagnostischer Maßnahmen oder Lockdowns.

Dennoch bleibt offen, inwieweit nationale Gerichte den Pandemievertrag heranziehen werden, um die Gestaltungshoheit des nationalen Gesetzgebers einzuschränken oder aber ob die Regierungen ihn kritiklos übernehmen. Die EU hat bereits eine Empfehlung für die Annahme der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften ausgesprochen.

Der obige Text folgt inhaltlich den folgenden Quellen, wurde dabei gekürzt und redaktionell verändert. Textstellen in runden Klammern sind Ergänzungen durch Mogelpackung:
https://www.epochtimes.de/politik/ausland/who-mitgliedstaaten-einigen-sich-auf-pandemieabkommen-souveraenitaet-soll-gewahrt-bleiben-a5107229.html
https://tkp.at/2025/04/14/pandemievertrag-vor-abschluss/