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Im Prozess gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca hat eine Frau aus Oberfranken einen Teilerfolg erzielt. Dies könnte Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben.
Das Oberlandesgericht Bamberg verurteilte das Unternehmen dazu, umfassende Auskunft über die Wirkungen und Nebenwirkungen seines Corona-Impfstoffs „Vaxzevria“ zu geben, insbesondere im Zusammenhang mit dem Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS). Die Klägerin hatte im März 2021 den Astrazeneca-Impfstoff erhalten und danach eine Darmvenenthrombose erlitten.
Weiterlesen: Gerichturteil zu Impfschaden: Astrazeneca muss Informationen offenlegen
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Es geht um Bruch des Vergaberechts und unnötige Geheimniskrämerei beim Gesundheitsministerium. Minister Lauterbach sieht keine Schuld bei sich.
Der Bundesrechnungshof, der Ausgaben und Wirtschaftlichkeit von Bundesbehörden untersucht und Fehlverhalten ans Licht bringt, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) von Karl Lauterbach für seine Vergabepolitik kritisiert. Das BMG hatte für die Durchführung einer 600.000 Euro teuren Werbeaktion für die Corona-Impfung („ich schütze mich“) gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und den Auftrag nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern einer SPD-nahen Werbeagentur namens „BrinkertLück“ zugeschanzt. Außerdem wäre die hauseigene Agentur Scholtz&Friends für Werbekampagnen zuständig gewesen.
Weiterlesen: Rüge für Lauterbach vom Bundesrechnungshof wegen Impfkampagne
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Berlins Ex-Regierungschef Michael Müller räumt „Fehler“ in der Corona-Politik ein, will aber keine Konsequenzen. Kein Wunder, schließlich war er einer der Treiber der „Pandemie“-Panik.
In einem Interview mit dem Tagesspiegel hat Berlins ehemaliger Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) sich zur Corona-Politik geäußert. Laut dts Nachrichtenagentur sagte Müller unter anderem: „Wir wissen aus heutiger Sicht, dass manche Maßnahmen nicht so zwingend waren, wie wir damals dachten.“ Deshalb könne man über eine „Amnestie“ für Verstöße gegen die Corona-Verordnungen nachdenken. (…) Allerdings sollten wir „die Pandemie besser aufarbeiten“, diese Zeit aber „nicht nur schwarzmalen. Wir haben als Gesellschaft in der Pandemie auch viel gelernt.“
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Schulschließungen, Impfpflicht, Ausgangssperren - war das verhältnismäßig? Die Politik diskutiert über die Aufarbeitung und Konsequenzen aus der Corona-Pandemie.
Hans-Jürgen Papier, geboren 1943 in Berlin, war von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Während der Corona-Pandemie hatte er argumentiert, nicht die Lockerung von Grundrechtseinschränkungen müssten rechtfertigt werden, sondern ihre Aufrechterhaltung.
Jetzt fordert er eine Aufarbeitung der Corona-Pandemie und kritisiert manches Entscheidungsgremium von einst als "paralegal".
Weiterlesen: Aufarbeitung jetzt: Papier fordert Konsequenzen aus Pandemie
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Das war nicht anders zu erwarten: Mit der Veröffentlichung der geschwärzten Protokolle des RKI-Krisenstabs konnte kaum ein alternatives Medium auf die Berichterstattung zu diesem Thema verzichten. Eine große Welle von Veröffentlichungen flutete den Markt.