Deutschland: Amtliche Zahlen dokumentieren politische Verfolgung von Ärzten und Patienten

Daten der Generalstaatsanwaltschaften von fünf Bundesländern – Berlin, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Sachsen und Baden-Württemberg – zeigen ein erschreckendes Bild: Die Verfolgung und Verurteilung von Ärzten und Patienten stiegen in den Jahren 2020 bis 2024 sprunghaft an.

Am 10. Januar 2026 erklärte die deutsche Gesundheitsministerin Nina Warken, die öffentliche Aussagen des US-Gesundheitsministers Robert F. Kennedy Jr. zur Verfolgung kritischer Ärzte in Deutschland hätten "keine faktische Grundlage". Sie versicherte, Strafverfolgungen seien "ausschließlich in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung" erfolgt (…)

Sechs Tage später antworteten der Datenanalyst Tom Lausen, Mitglied der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages, sowie die Rechtsanwälte Ivan Künnemann und Sven Lausen in einem offenen Brief an den US-Gesundheitsminister, der auf dem Portal Ärzte mit Gewissen im Januar veröffentlicht wurde.
In diesem Schreiben übermittelten sie Kennedy Zahlen, die auf offiziellen Auskünften der Generalstaatsanwaltschaften von fünf Bundesländern – Berlin, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Sachsen und Baden-Württemberg – beruhten, die zusammen rund 30 Prozent der deutschen Bevölkerung stellen.
Das Ergebnis: Die Aussage von Warken war sachlich unzutreffend. In den Jahren 2020 bis 2024 wurden Ärzte in Deutschland nicht wegen Betrug (§ 263) oder Urkundenfälschung (§ 267) verurteilt, sondern ausschließlich nach § 278 StGB, dem Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse, und nach § 279 StGB, dem Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse.
§ 278 StGB: Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse: Betrifft primär den Aussteller, also die Ärztin oder den Arzt. Wer wider besseres Wissen ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand eines anderen Menschen ausstellt, macht sich strafbar. Nach deutschem Recht ist auch die Anstiftung strafbar – daher können auch Patientinnen und Patienten erfasst werden, die einen Arzt zur Ausstellung gedrängt haben sollen.
§ 279 StGB: Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse: Betrifft ausschließlich den Gebrauch eines solchen Zeugnisses – also Patientinnen und Patienten, die ein Attest vorgelegt haben, dessen Richtigkeit ein Gericht später nicht anerkannt hat. Typische Fälle: Vorlage eines Maskenbefreiungs-Attests beim Einkauf, in Schulen, bei der Polizei oder in Verkehrsbetrieben.
Die offiziellen Zahlen zeichnen ein erschreckendes Bild: Im Zeitraum 2020 bis 2024 wurden in den fünf Bundesländern 1.521 Ermittlungsverfahren nach § 278 StGB eingeleitet und es kam zu 408 Verurteilungen. Zudem gab es 2.887 Ermittlungsverfahren nach § 279 StGB und 966 Verurteilungen.

Lausen, der am 29. April erneut auf diese Zahlen hingewiesen hat, schreibt dazu: "Die politische Verfolgung der Ärzte in Deutschland ist anhand der Daten für mich sehr klar sichtbar."

Die Statistiken würden den politischen Willen in aller Deutlichkeit dokumentieren. Es sei der Regierung darum gegangen, Ärzte und Patienten zu verfolgen und zu verurteilen, die zum Beispiel Maskenbefreiungsatteste ausgestellt beziehungsweise diese verwendet hätten. Noch 2026 würde die deutsche Justiz Ärzte und Patienten vor Strafgerichte ziehen.

Die amtlichen Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Während der sogenannten "Pandemie" stieg die Anzahl der Ermittlungen und Verurteilungen im Vergleich zu den Jahren vor der inszenierten Virus-Hysterie sprunghaft an. Überzeugen Sie sich selbst:

Screenshot Grafiken Ärzte mit Gewissen: Offizielle Daten der Generalstaatsanwaltschaften
Screenshot Grafiken Ärzte mit Gewissen: Offizielle Daten der Generalstaatsanwaltschaften

Quellen:
Ärzte mit Gewissen: Die amtlichen Zahlen
https://transition-news.org/deutschland-amtliche-zahlen-dokumentieren-politische-verfolgung-von-arzten-und


Buchtipp: Vereinnahmte Wissenschaft

eine Rezension von Norbert Häring

Schon jetzt ist absehbar, dass sein Beitrag zur Aufarbeitung der Corona-Zeit größer sein wird als der der Enquete-Kommission. Denn die Protokolle zeigen sehr deutlich, dass nicht einfach Fehler gemacht wurden. Vielmehr wussten die zuständigen Wissenschaftler beim RKI frühzeitig und gut Bescheid darüber, dass es keine Belege über den Nutzen von Atemschutzmasken als Schutzmaßnahme für die breite Bevölkerung gab, dass die Übersterblichkeit gering und die Gefahr für Menschen jüngeren und mittleren Alters sehr gering war – letztlich also, dass es keine Rechtfertigung für einen generellen Lockdown gab. Sie wussten, dass Kinder keine wichtige Ansteckungsquelle waren und hielten nichts von generellen Schulschließungen. Auch von schweren Nebenwirkungen der mRNA-Behandlungen wussten sie frühzeitig.

Quelle Norbert Häring [LINK]
Das Buch ist erschienen beim Massel Verlag [LINK]
Quelle: Bastian Barucker, 15.07.2025