Wir alle erinnern uns an das Jahr 2020. Damals trat das Corona-Virus auf den Plan. Und während es international schon als besonders gefährlich eingestuft wurde, hat das Robert-Koch-Institut bis zum 11.03.2020 an seiner Einschätzung „gering bis mäßig“ bzw. „mäßig“ gefährlich festgehalten.
Das änderte sich erst in der Woche ab dem 16.03.2020. Die Risikobewertung wurde verschärft und nun auf „hoch“ gesetzt. Und damit war die rechtliche Grundlage für sämtliche Lockdown-Maßnahmen geschaffen. Auch alle Gerichte, die Klagen von Betroffenen gegen die Maßnahmen ablehnten, beriefen sich in der Folge darauf.
Worauf aber gründete diese sich diese Änderung in der Einstufung?
Das ist nun durch eine intensive Recherche des Internet-Magazins „Multipolar“ ans Licht gekommen. Multipolar hat in einem langjährigen Rechtsstreit die bislang geheim gehaltenen Protokolle des Corona-Krisenstabs im Robert Koch-Instituts (RKI) freigeklagt.
Und wie sich im RKI-Lagebericht vom 26.3.2020, S. 6 zeigte, konnte die Hochstufung der Risikoeinschätzung nicht auf der fachlichen Einschätzung des RKI beruhen. Hier heißt es nämlich: „Zwischen dem 9. und 15. März 2020 wurden sechs Prozent der in Deutschland Untersuchten positiv auf das Virus getestet, zwischen dem 16. und 22. März sieben Prozent.“
Multipolar bringt es auf den Punkt: „Die tatsächliche Steigerung der Virusverbreitung, bezogen auf die Anzahl der Tests, betrug kurz vor dem Lockdown lediglich einen Prozentpunkt. Dieser Anstieg um einen Prozentpunkt stellte also das sogenannte „exponentielle Wachstum“ der Epidemie dar, von dem damals in Politik und Medien alle sprachen.“ Das war nur möglich, weil In der öffentlichen Diskussion die Fallzahlen meist nicht ins Verhältnis zur Zahl der durchgeführten Tests gesetzt wurden.
Und immer drängender wird die Frage: Worauf also gründete sich die Entscheidung zur Höherstufung des Risikos, wenn es die fachliche Einschätzung nicht sein konnte?
Multipolar schreibt dazu: „Den wesentlichen Hinweis darauf liefert das Protokoll (des Krisenstabs, erg.) vom Montag, dem 16. März, in dem es heißt: ´Am Wochenende wurde eine neue Risikobewertung vorbereitet. Es soll diese Woche hochskaliert werden. Die Risikobewertung wird veröffentlicht, sobald [geschwärzt] ein Signal dafür gibt.´“
„Das Fazit aus all dem: Die Behauptung, das RKI habe die Hochstufung – und damit die Grundlage für Lockdown und Ausnahmezustand – auf Basis wissenschaftlicher Beratungen getroffen, ist nicht länger haltbar“. Die Hochstufung erfolgte abrupt, ohne dokumentierten Diskussions- und Beratungsprozess, auf Anweisung eines ungenannten Akteurs.
Multipolar klagt nun gegen die Schwärzungen und lädt alle Journalisten zur Mitrecherche ein.
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Dieser Text beruht auf den Informationen aus der folgenden Quelle:
https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-1
Ein informatives Interview mit Paul Schreyer findet sich auf https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/
kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-20-maerz-2024