Gerichturteil zu Impfschaden: Astrazeneca muss Informationen offenlegen

Im Prozess gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca hat eine Frau aus Oberfranken einen Teilerfolg erzielt. Dies könnte Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben.

Das Oberlandesgericht Bamberg verurteilte das Unternehmen dazu, umfassende Auskunft über die Wirkungen und Nebenwirkungen seines Corona-Impfstoffs „Vaxzevria“ zu geben, insbesondere im Zusammenhang mit dem Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS). Die Klägerin hatte im März 2021 den Astrazeneca-Impfstoff erhalten und danach eine Darmvenenthrombose erlitten.

Die Daten müssen für den Zeitraum vom 27. Dezember 2020 bis zum 19. Februar 2024 bereitgestellt werden. Die Klägerin fordert Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Schadensersatz- und Schmerzensgeldverfahren ist noch nicht abgeschlossen und es steht noch aus, ob ein Gutachten eingeholt wird.

Dies ist einer der ersten Prozesse gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland. Der Anwalt der Klägerin zeigt sich mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden und geht davon aus, dass weitere Auskunftsklagen folgen werden. Die nun zur Verfügung gestellten Daten könnten für andere laufende und zukünftige Verfahren relevant sein.

Inzwischen steigt auch der Druck auf Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Nach CDU und Linkspartei kritisiert nun auch der Koalitionspartner, die Grünen, Lauterbach für die Impfkampagne „Ich schütze mich“ wegen fehlender Transparenz und wenig überzeugender Umsetzung. Der Bundesrechnungshof hatte die Vergabepraxis und den ungerechtfertigten Geheimnisschutz bemängelt.

Quelle:
https://www.achgut.com/artikel/gerichturteil_zu_impfschaden_astrazeneca_muss_informationen_offenlegen


Buchtipp: Vereinnahmte Wissenschaft

eine Rezension von Norbert Häring

Schon jetzt ist absehbar, dass sein Beitrag zur Aufarbeitung der Corona-Zeit größer sein wird als der der Enquete-Kommission. Denn die Protokolle zeigen sehr deutlich, dass nicht einfach Fehler gemacht wurden. Vielmehr wussten die zuständigen Wissenschaftler beim RKI frühzeitig und gut Bescheid darüber, dass es keine Belege über den Nutzen von Atemschutzmasken als Schutzmaßnahme für die breite Bevölkerung gab, dass die Übersterblichkeit gering und die Gefahr für Menschen jüngeren und mittleren Alters sehr gering war – letztlich also, dass es keine Rechtfertigung für einen generellen Lockdown gab. Sie wussten, dass Kinder keine wichtige Ansteckungsquelle waren und hielten nichts von generellen Schulschließungen. Auch von schweren Nebenwirkungen der mRNA-Behandlungen wussten sie frühzeitig.

Quelle Norbert Häring [LINK]
Das Buch ist erschienen beim Massel Verlag [LINK]
Quelle: Bastian Barucker, 15.07.2025