Der Austritt aus der WHO ist möglich

US-Präsident Trump hat den Austritt seines Landes aus der WHO verfügt. Ist das möglich, obwohl dafür in deren Verfassung keine Regelungen vorgesehen sind? Die Antwort ist Ja.

Bei der Gründung der WHO wurde in ihre Verfassung bei den Abschnitten über Mitgliedschaft keinerlei Regelungen aufgenommen, die einen Austritt vorsehen. Das trifft auch zu auf internationale Organisationen, die nach dem WK II gegründet wurden (…)  Es wurde lediglich das Beitrittsverfahren definiert.

Es gibt jedoch andere Wege (einen Austritt zu ermöglichen) Die USA z.B. wählten (…) beim Beitritt den Weg des Vorbehalts. Sie vereinbarten die Möglichkeit des Austritts, der nach einer einjährigen Wartefrist Gültigkeit erlangt (…) Das wurde anlässlich des Anordnung des Austritt in Trumps erster Amtszeit im Jahr 2020 vom Congressional Research Service dokumentiert. Möglicherweise haben auch andere Länder ähnliche Vorbehalte gemacht.

Auch die UN-Charta lässt Austritte nicht zu. Indonesien, sandte 1965 ein Austrittsschreiben an den UN-Generalsekretär, machte seine Entscheidung jedoch etwa ein Jahr später rückgängig. Die Bemühungen Indonesiens wurden von den Vereinten Nationen heruntergespielt, um zu vermeiden, dass sie als echter Austritt und Wiedereintritt eingestuft werden

Dennoch ist es theoretisch möglich, auf der Grundlage eines völkergewohnheitsrechtlichen Grundsatzes im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge von 1969 seine Mitgliedschaft in einer Organisation auszusetzen oder aus ihr auszutreten. Der Grundsatz „rebus sic stantibus“ (die Dinge stehen so) wurde in den Artikeln 61 und 62 des Wiener Übereinkommens wie folgt ausgelegt:

Artikel 61.2 verlangt im Wesentlichen, dass der anderen Partei ein Fehler vorgeworfen wird, der es der verbleibenden Partei unmöglich macht, den Vertrag weiter auszuführen. Dies trifft z.B. auf die faktenwidrige Behauptung der WHO zu, dass durch Impfung Herdenimmunität geschaffen werden könne.
Artikel 62 verlangt eine grundlegende Änderung der Umstände, die ursprünglich nicht vorgesehen war. (…) Ein Staat kann sich darauf berufen, wenn er mit der aktuellen oder geplanten Ausrichtung der WHO nicht einverstanden ist. Das ist z.B. durch die Tatsache gegeben, dass die WHO  sich klar ihren ursprünglichen Zielen, Verbesserung und Schutz der Gesundheit der Menschen, entgegenstellt. Sie ist ein Werkzeug der Pharmaindustrie und von Milliardären, um deren Profite zu erhöhen. Sie überschreitet laufend ihre Kompetenzen durch Einmischung in Fragen der Physik beim Klimathema. Der Austritt aus der WHO ist also sehr wohl möglich. (…).

Und jetzt da die USA ausgetreten sind, sollte es für andere Länder doch einfach möglich sein.

Dieser Text folgt inhaltlich der folgenden Quelle und wurde von Ulrike Knipping gekürzt und redaktionell bearbeitet.
https://tkp.at/2025/01/28/so-koennen-staaten-aus-der-who-austreten-2/


Buchtipp: Vereinnahmte Wissenschaft

eine Rezension von Norbert Häring

Schon jetzt ist absehbar, dass sein Beitrag zur Aufarbeitung der Corona-Zeit größer sein wird als der der Enquete-Kommission. Denn die Protokolle zeigen sehr deutlich, dass nicht einfach Fehler gemacht wurden. Vielmehr wussten die zuständigen Wissenschaftler beim RKI frühzeitig und gut Bescheid darüber, dass es keine Belege über den Nutzen von Atemschutzmasken als Schutzmaßnahme für die breite Bevölkerung gab, dass die Übersterblichkeit gering und die Gefahr für Menschen jüngeren und mittleren Alters sehr gering war – letztlich also, dass es keine Rechtfertigung für einen generellen Lockdown gab. Sie wussten, dass Kinder keine wichtige Ansteckungsquelle waren und hielten nichts von generellen Schulschließungen. Auch von schweren Nebenwirkungen der mRNA-Behandlungen wussten sie frühzeitig.

Quelle Norbert Häring [LINK]
Das Buch ist erschienen beim Massel Verlag [LINK]
Quelle: Bastian Barucker, 15.07.2025