Helfen Sie mit: Unterzeichnen Sie die Petition gegen die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO

Am 26. Juni hatte der Ärztliche Berufsverband Hippokratischer Eid beim deutschen Bundestag eine Petition eingereicht, in der die Regierung aufgefordert wird, die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) abzulehnen, die am 1. Juni in Genf verabschiedet wurden. Über diese Ablehnung müsste die Bundesregierung den Generaldirektor der WHO, Tedros Adhanom Ghebreyesus, bis zum 18. Juli 2025 förmlich informieren, um zu verhindern, dass die IGV-Änderungen in Kraft treten.

Doch überraschenderweise hat sich der zuständige Ausschuss geweigert, die Petition auf der Homepage des Bundestags zu veröffentlichen, zudem wurde der Entscheid über die Ablehnung dem Ärzteverband erst drei Monate nach Einreichung des Antrags mitgeteilt. Die fadenscheinige Begründung: Die Petition enthalte Mutmaßungen und Behauptungen ohne Nachweise. Deshalb sei auf deren Grundlage keine sachliche und zielführende Diskussion zu erwarten.

Die Juristin und Wissenschaftlerin Dr. Beate Pfeil, die im Laufe ihrer Karriere Sachverständige beim Europarat war, informierte in einem Interview mit Kla.tv über den Stand der Dinge und erklärte, dass sie und die Geschäftsführerin des Ärzteverbands Hippokratischer Eid, Dr. Sonja Reitz, über die Ablehnung der Petition sehr überrascht und sogar schockiert waren.
Quelle: www.kla.tv/30838

Aufgrund der Tatsache, dass sich der Ausschuss geweigert hat, die Petition auf der Website des Bundestags zu veröffentlichen, können die Bürger diese nun nicht online unterzeichnen, sondern müssen dies weiterhin auf Papier tun. Dennoch wird die Unterschriftenaktion weiter durchgeführt, um sie zu gegebenem Zeitpunkt erneut beim Bundestag einzureichen.

Pfeil weist im Interview auf ein skurriles Detail hin: Petitions-Begründungen dürfen laut Bundestag nur einen Umfang von maximal 3.000 Zeichen haben, Hinweise auf Internet-Links sind verboten. An diese Vorgaben hatte sich der Ärzteverband bei seinem ersten Antrag gehalten, was es unmöglich machte, bei diesem komplexen Thema in die Tiefe zu gehen.

Deshalb haben Pfeil und Reitz nun beschlossen, ein größeres Schreiben an den Petitionsausschuss zu verfassen, um eingehender zu erläutern, warum ihre Begründung nicht auf Mutmaßungen und Behauptungen beruht, sondern auf Fakten. Und um zu unterstreichen, dass es sehr wohl im öffentlichen Interesse liegt, die Petition auf der Homepage des Bundestags zu veröffentlichen, damit die Bürger diese online unterzeichnen können.

Derweil bittet der Ärzteverband alle Bürger um Unterstützung und Mithilfe bei der Unterschriftensammlung. Die Unterschriftenliste finden Sie unter:
https://www.aerzte-hippokratischer-eid.de/downloads/Petition_Nr._169890_Unterschriftenliste.pdf

  • Diese muss ausgedruckt, ausgefüllt und unterzeichnet werden. Die vollständige Liste kann dann per Fax oder gescannt per E-Mail an den Ärzteverband geschickt werden:
    Geschäftsstelle ÄBVHE e.V. - Von-Suppé-Str. 37a - 22145 Hamburg
    Telefon: 0172 - 4444 785 - Fax: 040 - 69 64 81 65 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Pfeil bittet die Bürger zudem darum, sich persönlich an die Abgeordneten in ihrem jeweiligen Wahlkreis zu wenden und sie auf das Thema anzusprechen. Denn sollten die IGV-Änderungen umgesetzt werden, befürchtet die Juristin die Gefahr massiver und dauerhafter Grund- und Menschenrechtsverletzungen.

Quelle: https://transition-news.org/am-26-juni-hat-der-arzteverband-hippokratischer


Buchtipp: Vereinnahmte Wissenschaft

eine Rezension von Norbert Häring

Schon jetzt ist absehbar, dass sein Beitrag zur Aufarbeitung der Corona-Zeit größer sein wird als der der Enquete-Kommission. Denn die Protokolle zeigen sehr deutlich, dass nicht einfach Fehler gemacht wurden. Vielmehr wussten die zuständigen Wissenschaftler beim RKI frühzeitig und gut Bescheid darüber, dass es keine Belege über den Nutzen von Atemschutzmasken als Schutzmaßnahme für die breite Bevölkerung gab, dass die Übersterblichkeit gering und die Gefahr für Menschen jüngeren und mittleren Alters sehr gering war – letztlich also, dass es keine Rechtfertigung für einen generellen Lockdown gab. Sie wussten, dass Kinder keine wichtige Ansteckungsquelle waren und hielten nichts von generellen Schulschließungen. Auch von schweren Nebenwirkungen der mRNA-Behandlungen wussten sie frühzeitig.

Quelle Norbert Häring [LINK]
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Quelle: Bastian Barucker, 15.07.2025