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Der E-Impfpass, der nun in Österreich an den Start geht, ist kein isoliertes Projekt, sondern wird im Gleichschritt mit der EU umgesetzt. Er schafft die Infrastruktur für die nächste Pandemie.
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Vor kurzem noch haben wir hier auf diverse globale Gipfeltreffen in unmittelbarer Zukunft hingewiesen (s. Die Schlinge zieht sich zu) und heute gibt es dazu gute Nachrichten zu vermelden:
Das geplante Notstandsrecht des Generalsekretärs wurde still und leise aus dem Zukunftspakt entfernt. Das war zunächst kein Thema in den Medien – bis vor wenigen Tagen in Washington republikanische Abgeordnete vor die Presse traten und auf den Zukunftsgipfel und den Zukunftspakt aufmerksam machten. Sie erklärten die Pläne für indiskutabel, den UN-Generalsekretär durch Ausrufung eines globalen Notstands aus Gesundheits-, Klima- oder sonstigen Gründen die Souveränität der US-Regierung beschneiden zu lassen.
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Schäden durch Covid-19-Impffstoffe werden laut Aussagen Betroffener nur unzureichend dokumentiert. Ina Berninger, die klinisch bestätigt an schweren Nebenwirkungen eines mRNA-basierten Impfstoffes leidet, spricht gegenüber Multipolar von einem „Kartell des Schweigens“. „So viele wissen Bescheid: Ärzte, Klinikdirektoren, Ärztekammer, Ministerium, Gesundheitsämter, Polizei und alle kehren es unter den Teppich.“ Keine der Institutionen erkenne sich als zuständig an, kritisiert die Mitarbeiterin der Universität Köln. Laut Paragraph 6 des Infektionsschutzgesetzes, muss der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch den festzustellenden Arzt unverzüglich erfolgen.
Weiterlesen: Betroffene kritisieren mangelnde Erfassung von Corona-Impfschäden
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Der kürzlich verhaftete Bundeswehrsoldat Alexander Bittner ist am 17. September aus Protest gegen seine Festnahme in einen „trockenen Hungerstreik“ getreten. Der Oberfeldwebel, der in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Aichach bei Augsburg einsitzt, nimmt keine Nahrung und kein Wasser mehr zu sich. Bittner war im Oktober 2022 wegen Gehorsamsverweigerung schuldig gesprochen worden, weil er sich keinen mRNA-basierten Corona-Impfstoff injizieren lassen wollte.
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Das Verwaltungsgericht Osnabrück beurteilt Paragraph 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), so wie er Ende 2022 galt, als nicht verfassungskonform. Die Norm verletzte das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit, teilte die Gerichtspressestelle am Dienstag (3. September) im Anschluss an eine Verhandlung zum Fall einer Pflegehelferin mit. Die Frau hatte eine Normenkontrollklage eingereicht, nachdem der Landkreis Osnabrück im Jahr 2022 ein „Betretungs- und Tätigkeitsverbot“ gegen sie verhängt hatte, weil sie keinen „Impf- oder Genesenennachweis“ vorlegte. Besondere Aufmerksamkeit hatte der Prozess bereits zuvor erzeugt, da der Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI) Lars Schaade als Zeuge geladen war.
Weiterlesen: Gericht: Einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungswidrig